DSGVO-Löschung
Auf Wunsch lassen sich alle Daten einer Person vollständig löschen, etwa zur Erfüllung eines Auskunfts- oder Löschbegehrens nach DSGVO.
Aktuell ohne eigene Oberfläche
Für die Löschung gibt es derzeit keine eigene Seite in der Anwendung. Sie wird von der Systemadministration durchgeführt. Wenden Sie sich mit dem Anliegen an die zuständige Stelle und nennen Sie die E-Mail-Adresse der betroffenen Person; sie ist das eindeutige Merkmal, über das gelöscht wird.
Was gelöscht wird
Die Löschung entfernt die Person und ihre Inhalte vollständig und unwiderruflich:
- das Benutzerprofil und die persönlichen Daten,
- alle von der Person eingereichten Formulare samt Schritten und Unterschriften,
- hinterlegte Bankverbindungen,
- erteilte Freischaltungen,
- zugehörige Kommentare.
Da der Vorgang nicht rückgängig zu machen ist, sollte er nur nach Prüfung des Anliegens ausgelöst werden.